SOLARSCHMIEDE Software GmbH

Plinganserstraße 150, 81369 München,
Deutschland

1. Allgemeines

1.1Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Auftraggebers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Vertragsschluss und Schriftform

2.1Eine vertragliche Verpflichtung entsteht erst, wenn Art und Umfang von Leistung und Gegenleistung vom Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich festgelegt worden sind und ein rechtsgültiger Auftrag unterzeichnet wurde. Spätere mündliche Änderungen und Ergänzungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch beide Vertragspartner wirksam. Dies gilt auch für alle Willenserklärungen, insbesondere Beanstandungen, Mahnungen und Mängelrügen im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Diese Klausel kann nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

3. Vertragsgegenstand

3.1Gegenstand des Vertrages sind Softwareentwicklung gemäß Auftrag und/oder die Überlassung (Lizenzierung) von Softwareversionen, Modulen und Programmteilen zur Nutzung.

3.2Die Lieferung von Datenträgern und Zubehör ist nicht Bestandteil der Software-Lizenz.

4. Leistungsumfang

4.1Die Solarschmiede Software GmbH überlässt dem Auftraggeber die gem. Auftrag bestellte Software zur Nutzung in Form eines ausführbaren Programms. Der Auftraggeber hat weder ein Recht am Quellcode noch an dessen Nutzung.

4.2Der Auftraggeber hat die Software zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen. Übernimmt der Auftraggeber die Software nicht, gilt sie trotzdem als übergeben, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein wesentlicher Fehler seitens der Solarschmiede GmbH die Nutzung unmöglich macht.

4.3Die Solarschmiede Software GmbH verpflichtet sich, auf Wunsch des Auftraggebers und gegen eine separate Gebühr, in die Bedienung der Software einzuweisen.

4.4In Systemanalysen und sonstigen Dokumentationen enthaltene Leistungsangaben stellen lediglich Beschreibungen dar und sind keinesfalls zugesicherte Eigenschaften.

5. Mitwirkung des Auftraggebers

5.1Der Auftraggeber wird der Solarschmiede Software GmbH unverzüglich alle Angaben machen, die dieser zur Erfüllung des Auftrages benötigt.

5.2Der Auftraggeber wird der Solarschmiede Software GmbH auf Anforderung Testdaten in ausreichender Art und Menge zur Verfügung stellen.

5.3Mehrleistungen, die in Folge unrichtiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gleiches gilt für eine zeitliche Verzögerung aus diesen Gründen.

6. Preise

6.1Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2An- u. Abfahrtszeit sind Arbeitszeit. Die Kosten hierfür, sowie Spesen für eventuelle Verpflegung und Übernachtung trägt der Auftraggeber.

6.3Zusätzliche Exemplare von Dokumentationen und sonst. Softwareunterlagen werden gesondert berechnet.

7. Fälligkeit und Zahlung

7.1Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Rechnungsdatum zu begleichen.

7.2Bei Entwicklung und Anpassung von Software ist der Auftraggeber zu einer einzelvertraglich zu vereinbarenden Anzahlung verpflichtet.

7.3Ist der Auftraggeber in Verzug, so ist die Solarschmiede Software GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für Kontokorrentkredit, mindestens jedoch 5 % über dem Basiszinssatz zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen.

7.4Tritt der Auftraggeber aus nicht von der Solarschmiede Software GmbH zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, ist die Solarschmiede GmbH berechtigt, falls er nicht auf die Erfüllung besteht, 25 % des vereinbarten Rechnungsbetrages zur Deckung der bereits entstandenen Kosten und des entgangenen Gewinns zu erheben.

8. Lizenz und Umfang der Nutzung

8.1Die Solarschmiede Software GmbH gewährt dem Auftraggeber gegen die Bezahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software, Module u. Programmteile zu nutzen.

8.2Der Auftraggeber wird die Produkte nur in Verbindung mit den durch die Solarschmiede Software GmbH dafür freigegebenen Hardware- und Softwareprodukten benutzen. Er wird Software und Dokumentationen vertraulich behandeln und die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie gegen die Nutzung Unbefugter zu schützen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Software oder übergebene Dokumentationen ohne schriftliche Einwilligung der Solarschmiede GmbH zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben.

8.3Der Auftraggeber erwirbt das Recht, die Software auf so vielen in einem lokalen Netz eingebundenen Arbeitsstationen einzusetzen, wie er Lizenzgebühren entrichtet hat. Bemessungsgrundlage hierfür sind die in der zugehörigen Rechnung aufgeführte Anzahl von Lizenzen sowie gegebenenfalls getroffene Sondervereinbarungen (Mengenstaffeln, unbeschränkte Lizenzen etc.). Als Arbeitsstationen im Netz gelten auch zu dem Netz gehörende Heimarbeitsplätze, zeitweise ans Netz angeschlossene tragbare Computer sowie Remote-Arbeitsplätze. Dienen diese lediglich als Ersatz für im lokalen Netz eingebundene Arbeitsstationen, ist hierfür keine zusätzliche Arbeitsplatzlizenz erforderlich.

9. Eigentum und Urheberrechte

9.1Die dem Auftraggeber überlassene Software verbleibt einschließlich der gesamten Dokumentation im Eigentum der Solarschmiede GmbH.

9.2Die Solarschmiede Software GmbH bleibt Inhaberin aller Urheber- und Nutzungsrechte an den dem Auftraggeber überlassenen Programmen einschließlich des jeweils dazugehörenden Dokumentationsmaterials, auch wenn der Auftraggeber sie verändert oder mit seinen eigenen Programmen und/oder denjenigen eines Dritten verbindet. Bei derartigen Änderungen oder Verbindungen sowie bei der Erstellung von Kopien bringt der Auftraggeber einen entsprechenden Urhebervermerk an.

9.3Eine Änderung des Programmcodes durch den Auftraggeber ist nicht zulässig. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten geänderte Programme oder andere, nicht von der Solarschmiede Software GmbH bezogene Programme eingesetzt und dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt, so ist die Solarschmiede Software GmbH für entstehende Schäden nicht haftbar.

10. Pflichten des Auftraggebers

10.1Die überlassenen Programme sowie das Dokumentationsmaterial dürfen weder ganz noch teilweise Dritten mit Anhalt zu möglichem Missbrauch zugänglich gemacht werden.

10.2Der Auftraggeber darf Kennzeichnungen, Copyrightvermerke und Eigentumsangaben der Solarschmiede Software GmbH an den Programmen in keiner Form verändern.

10.3Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Solarschmiede Software GmbH den durch die Verletzung obiger Bestimmungen entstandenen Schaden, bei grober Fahrlässigkeit maximal in Höhe des Lizenzpreises, außer bei vorsätzlichem Handeln, zu ersetzen.

11. Kündigung / Rücktritt

11.1Die Solarschmiede Software GmbH kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Auftraggeber mit der vereinbarten (An-) /Zahlung der Lizenzgebühr länger als 14 Kalendertage in Verzug ist, und/oder der Auftraggeber nach schriftlicher Abmahnung weiter gegen eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstiger individualvertraglicher Regelungen verstößt.

11.2Im Falle eines Rücktritts der Solarschmiede Software GmbH aus Ziff. 11.1 steht ihr ein pauschaler Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Auftragswertes zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Solarschmiede Software GmbH vorbehalten

11.3Der Auftraggeber ist zur Kündigung dieses Vertrages wegen Leistungsverzuges seitens der Solarschmiede Software GmbH oder wegen nicht behebbarer Mängel nur berechtigt, wenn die Solarschmiede Software GmbH ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist und wenn er die Solarschmiede Software GmbH zuvor schriftlich abgemahnt hat und eine angemessene Frist verstrichen ist, in welcher der gerügte Vertragsverstoß nicht beseitigt worden ist.

12. Lieferung, Termine

12.1Liefertermine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche zeitliche Orientierungshilfen, es sei denn, dass sie ausdrücklich als fixe Termine schriftlich vereinbart sind. Die Solarschmiede Software GmbH behält sich vor, die Spezifikationen des Lizenzproduktes, z.B. an technische Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder künftige Marktanforderungen anzupassen.

12.2Die Solarschmiede Software GmbH gewährleistet den einwandfreien Lauf der Software nur auf den von ihr freigegebenen Hardwaresystemen.

13. Gewährleistung

13.1Die Solarschmiede Software GmbH übernimmt für eine Zeit von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe die Gewährleistung dafür, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Beschreibung im Handbuch bzw. der Dokumentation entspricht. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.

13.2Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit besteht nur dann, wenn diese ausdrücklich und schriftlich im Auftrag zugesichert wurde.

13.3Die Solarschmiede Software GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware vollständig fehlerfrei zu erstellen.

13.4Der Auftraggeber wird Standardsoftware unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und der Solarschmiede Software GmbH offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen.

13.5Treten Fehler in der Software auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese binnen zwei Wochen schriftlich an die Solarschmiede Software GmbH zu melden. Im Rahmen der schriftlichen Mängelrüge sind der Mangel und seine Erscheinungsform so zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) möglich ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) sichergestellt ist.

13.6Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, hat der Auftraggeber der Solarschmiede Software GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Der Auftraggeber teilt mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Solarschmiede Software GmbH ist berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Auftraggeber mit sich bringen würde. Die Solarschmiede Software GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist.

13.7Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Solarschmiede Software GmbH drei Nachbesserungsversuche zu. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Minderung in angemessenem Umfang geltend machen. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Auftraggeber nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Auftraggeber das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.

13.8Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

13.9Die Solarschmiede Software GmbH ist berechtigt, falls eine Fehlerbeseitigung tatsächlich unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist, eine Ausweichlösung zu installieren, wenn diese zu einer tauglichen Lösung des Problems führt.

13.10Hat der Auftraggeber die Solarschmiede Software GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorliegt oder der geltend gemachte Mangel die Solarschmiede Software GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Auftraggeber, sofern er die Inanspruchnahme der Solarschmiede GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Solarschmiede Software GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen.

13.11Der Auftraggeber wird unverzüglich nach Installation, Mängelbeseitigungsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Eingriffen von der Solarschmiede Software GmbH am EDV-System eine Überprüfung durchführen, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung noch gegeben ist und das Ergebnis schriftlich festhalten.

14. Haftungs- und Verjährungsbegrenzungen

14.1Die Solarschmiede Software GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Solarschmiede Software GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

14.2Im Falle einer Inanspruchnahme der Solarschmiede Software GmbH aus Haftung ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

14.3Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.

15. Softwaren

15.1Bei Software, bei der Nutzungsrechte nur begrenzt überlassen sind, ist diese nach Ende des Vertrages, sofern sie auf Datenträgern, die der Solarschmiede Software GmbH gehören, installiert ist, zusammen mit dem Datenträger zu übergeben, und im Übrigen auf den eigenen Datenträgern des Auftraggebers zu löschen und das Löschungsprotokoll der Solarschmiede Software GmbH zu überlassen.

16. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1Sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.2Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist München.

16.3Gerichtsstand für beide Teile ist München, die Solarschmiede Software GmbH ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl eigene Ansprüche an den Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.

17. Salvatorische Klausel

17.1Sollten einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen oder daneben etwa abgeschlossener individueller Vereinbarungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel wird durch eine andere ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem ursprünglich von den Parteien beabsichtigten Willenserklärungen der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und ihrerseits wirksam ist.

AGB SolS Ver. 1.0 – 01.08.2014

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